Allgemeine geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Jens P. Eccarius, handelnd unter Konopkes Enkel (nachfolgend Konopkes Enkel) und seinen Kunden.
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Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, sofern Konopkes Enkel deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Das Erfordernis zur Zustimmung gilt in jedem Fall. Die Zustimmung ist auch dann erforderlich, wenn Konopkes Enkel in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
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Konopkes Enkel behält sich vor, einzelne Aufträge abzulehnen.
§ 2 Vertragsgegenstand, Einsatzzeiten
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Konopkes Enkel bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen für Einzelpersonen, Senioren, pflegende Angehörige sowie Familien im Allgemeinen. Zum Dienstleistungsumfang zählen unter anderem Haushaltshilfe, Einkäufe, Seniorenbetreuung, Alltagshilfe, Kinderbetreuung, Haustierbetreuung, Gartenarbeit, einfache Renovierungsarbeiten sowie Schul- und Kindergartenbegleitung und Behördengänge.
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Änderungen des Leistungsumfanges können jederzeit vereinbart werden. medizinische oder vermögensbetreuende Leistungen werden nicht erbracht. Material- und Arbeitsgeräte sind grundsätzlich vom Kunden zu stellen. Sofern der Kunde auch den Kauf von einzusetzendem Material wünscht, obliegt Konopkes Enkel im Zweifel die endgültige Auswahl. Der Kaufpreis des Materials, sowie die aufgewendete Zeit, sind durch den Kunden gesondert zu vergüten.
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Vertragspartner von Konopkes Enkel ist der jeweilige Kunde. Der Kunde und der tatsächliche Leistungsbezieher müssen nicht personenidentisch sein.
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Sind Kunde und Leistungsbezieher nicht identisch, ist der Leistungsbezieher berechtigt und verpflichtet, den vereinbarten/bewilligten Leistungsumfang in vollem Umfange abzurufen.
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Sofern nicht bereits bei Vertragsschluss Einsatzzeit und Einsatzort feststehen, werden Einsatzzeit und Einsatzort mit dem Kunden oder dem Leistungsbezieher mindestens 5 Werktage im Voraus abgestimmt.
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Die Mindesteinsatzdauer pro Einsatz beträgt 10 Minuten. Diese werden auch dann in Anrechnung gebracht, wenn die Einsatzzeit auf Wunsch des Leistungsbeziehers kürzer in Anspruch genommen wird. Nach der Mindesteinsatzdauer wird die weitere Einsatzzeit im 10-Minuten Takt abgerechnet.
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Die mit Konopkes Enkel vereinbarten Termine sind verbindlich. Bei Absagen innerhalb von weniger als 20 Stunden vor dem geplanten Einsatz hat Konopkes Enkel Anspruch auf Entschädigung in Höhe des Entgelts für die vereinbarte Leistung. Für geplante Einsätze am Sonntag, feiertags oder montags, hat die Absage bis spätestens Freitag bzw. dem vorangehenden Werktag bis 12:00 Uhr zu erfolgen. Ausnahmen bilden plötzliche Krankenhausaufenthalte oder Tod des Leistungsbeziehers. Bei Einsätzen, die regelmäßig, wöchentlich oder im 14-tätigen Rhythmus zu gleichbleibenden Terminen stattfinden oder bei denen die gewünschten Einsatzzeiten seitens des Kunden bzw. Leistungsbeziehers Konopkes Enkel vorgegeben werden, hat der Kunde bzw. Leistungsbezieher Ausfälle oder Änderungswünsche für die Folgewoche, bis spätestens 12:00 Uhr am Donnerstag mitzuteilen. Anderenfalls hat Konopkes Enkel Anspruch auf Entschädigung in Höhe des Entgelts für die ausgefallene Leistung. Ausnahmen bilden auch hier plötzliche Krankenhausaufenthalte oder Tod des Leistungsbeziehers.
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Zusätzliche Leistungswünsche des Kunden bzw. Leistungsbeziehers, die über die jeweilige Beauftragung hinausgehen, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
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Mit den Anfahrtskosten sind die Fahrtkosten für die Strecke vom Sitz von Konopke’s Enkel zum ersten Einsatzort (Geschäft, Behörde, Wohnsitz des Leistungsbeziehers etc.) abgedeckt. Weitere Fahrtkosten werden dem Kunden gesondert mit 0,60 EUR brutto pro zurückgelegtem Kilometer in Rechnung gestellt.
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Sofern der Kunde bzw. Leistungsbezieher den Einkauf von Lebensmitteln oder sonstigen beweglichen Sachen (nachfolgend Artikel) wünscht und den Artikel nicht konkret mit Hersteller etc. bezeichnet, obliegt Konopkes Enkel die Auswahl eines Artikels mittlerer Art und Güte.
§ 3 Vertragsdauer
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Sofern Vertragsgegenstand ein Zeitkontingent ist, endet der Vertrag mit Verbrauch des Zeitkontingents. Sollte das Zeitkontingent vor Erbringung der Leistung verbraucht sein, wird Konopkes Enkel den Kunden hierüber informieren und die voraussichtlich weiter benötigte Zeit unverbindlich mitteilen. Bis zur Bestätigung des Kunden, dass ein weiterer Vertrag über das zusätzliche Zeitkontingent geschlossen wird, ist Konopkes Enkel von einer Fortsetzung der Leistungserbringung befreit.
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Soweit der Gegenstand des Vertrags einen nach Datum begrenzten Zeitraum umfasst, so endet der Vertrag mit Erreichen des Enddatums, ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
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Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragspartnern jederzeit vorbehalten. Bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen sind nicht zu erstatten.
§ 4 Zahlungsbedingungen
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Die Rechnungstellung für ein Zeitkontingent erfolgt nach Vertragsschluss und ist vor Erbringung der Leistung ohne Abzug zur Zahlung binnen einer Frist von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Sofern der Kunde vor Ablauf dieser Frist die Leistungserbringung wünscht, ist der auf die Leistungserbringung zu erwartende Teilbetrag des Gesamtbetrages zur sofortigen Zahlung fällig.
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Soweit der Vertrag kein Zeitkontingent, sondern eine nach Datum bestimmte Zeit umfasst, erfolgt die Rechnungstellung monatlich zum ersten Werktag im Voraus und ist ohne Abzug zur Zahlung binnen einer Frist von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
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Bei Zahlungsverzug behält sich Konopkes Enkel vor, hinsichtlich weiterer Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht bis zum vollständigen Zahlungsausgleich geltend zu machen.
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Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur für rechtskräftig festgestellte oder ausdrücklich durch Konopkes Enkel anerkannte Gegenansprüche zu.
§ 5 Haftung
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Schadensersatzansprüche gegen Konpkes Enkel und der von ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Konopkes Enkel selbst oder einer Erfüllungsgehilfen beruht. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
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Für die den Kunden bzw. Leistungsbezieher betreffenden persönlichen Umstände bleibt dieser selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für seine körperliche Unversehrtheit, z.B. bei Fortbewegung im Haus und/oder außer Haus, für die Befolgung ärztlich verordneter Medikation und Maßnahmen, für die Beachtung etwaiger Unverträglichkeiten oder allergischer Reaktionen, für die Einhaltung ihn persönlich betreffender Verkehrssicherungspflichten, etwa als Halter oder Fahrer eines Kraftfahrzeuges, als Tierhalter oder Hausbesitzer.
§ 6 Pflicht des Kunden / Leistungsbeziehers
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Im Rahmen der Personenbetreuung/Kinderbetreuung verpflichtet sich der Kunde, selbstständig ohne weitergehende Aufforderung gegenüber Konopkes Enkel alle erforderlichen Angaben über die zu betreuende Person zu machen. Dies gilt insbesondere für bestehende Unverträglichkeiten, etwaige Allergien, Krankheiten sowie zu beachtende Besonderheiten.
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Der Kunde / Leistungsbezieher hat für eine unverzügliche Erreichbarkeit eines Angehörigen bzw. eines Erziehungsberechtigten Sorge zu tragen und Notfallnummern gut sichtbar auszulegen.
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Ansteckende Krankheiten des Kunden bzw. Leistungsbeziehers sind vom Kunden unverzüglich und in geeigneter Form mitzuteilen. Konopkes Enkel behält sich das Recht vor, bis zur vollständigen Genesung die Dienstleistung kostenpflichtig für den Leistungsbezieher ruhen zu lassen.
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Sollte Konopkes Enkel den Auftrag zur Haustierbetreuung erhalten, versichert der Kunde, dass sein Tier gesund ist. Die gesetzlich vorgeschriebene Schutzimpfung erhalten hat, sowie frei von ansteckenden Krankheiten ist. Der entsprechende Haustierausweis ist bei Erbringung der Dienstleistung an Konopkes Enkel zu übergeben. Ebenfalls ist der Kunde verpflichtet, Nahrung in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen.
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Der Kunde versichert ferner, dass er eine ausreichende (Hunde-)Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Auf Verlangen ist entsprechender Nachweis vorzulegen.
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Der Kunde hat unaufgefordert auf Besonderheiten, Unverträglichkeiten, Auffälligkeiten oder Läufigkeit des Tieres hinzuweisen.
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Sollte der Kunde sich damit einverstanden erklären, dass das Tier Freilauf genießt ist er in Kenntnis darüber, dass hieraus erhöhte Risiken für potenzielle Schäden entstehen.
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Um in Notfällen adäquat und im Sinne des Kunden reagieren zu können, verpflichtet sich dieser, stets telefonisch erreichbar zu sein.
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Sollte der Kunde im Falle einer notwendigen tierärztlichen Konsultation vorab nicht erreichbar sein, verpflichtet sich der Kunde für sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Besuch beim Tierarzt aufzukommen.
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Soweit Konopkes Enkel wegen Personen und/oder Sachschäden als Tierhüter im Sinne des § 833 BGB in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, Konopkes Enkel von derlei Ansprüchen auf erstes Anfordern freizustellen., es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Handeln von Konopkes Enkel und seiner Erfüllungsgehilfen vor.
§ 8 Datenschutz
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Konopkes Enkel weist darauf hin, dass die ihr vorliegenden personenbezogenen Daten des Kunden / Leistungsbeziehers nur in dem Umfang erhoben und in maschinenlesbarer Form gespeichert werden, der sich aus den Datenschutzhinweisen, die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Kenntnis gegeben wurden, verwendet werden.
§ 9 Verschwiegenheit
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Konopkes Enkel und seiner Mitarbeiter werden über die persönlichen Verhältnisse des Kunden bzw. Leistungsbeziehers, die ihm im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung bekannt werden, Stillschweigen bewahren.
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Die Mitarbeiter von Konopkes Enkel sind sowohl arbeitsvertraglich als auch durch separate Geheimhaltungsvereinbarung zum Stillschweigen sowie zur Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet.
§ 10 Verbot der Mitarbeiterabwerbung
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Es ist dem Kunden bzw. Leistungsbezieher untersagt, Mitarbeiter von Konopkes Enkel abzuwerben oder diese zusätzlich stundenweise zu beschäftigen. Der Kunde bzw. Leistungsbezieher verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses, sowie nach Beendigung der Tätigkeit, keinen Versuch zu unternehmen, einen Mitarbeiter abzuwerben oder anderweitig zu beschäftigen, weder direkt noch indirekt über Dritte.
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Der Kunde bzw. Leistungsbezieher erkennt diese Klausel als gültigen Vertragsbestandteil an und akzeptiert, dass der Verstoß gegen diese Bestimmung zum Schadensersatz verpflichtet.
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Der Kunde bzw. Leistungsbezieher erklärt sich ferner damit einverstanden, dass bei Verstoß gegen das Verbot der Mitarbeiterabwerbung Konopkes Enkel ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe eines Brutto-Monatsgehalts des betroffenen Mitarbeiters zur Folge hat.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben den Stand November 2019
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